Bericht aus dem Kreistag
Das Radverkehrskonzept im Hochtaunuskreis wurde heute am 21.02.2022 im Kreistag HTK beschlossen.
Darauf aufbauend werden wir sowohl im Kreis, Oberursel als auch in Bad Homburg unser Forderungen einbringen.
Die Linke stellte den Antrag für die Rücknahme der Umbenennung der Helen-Keller-Schule als weiteren TOP.
Mit bedauern wurde der Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, FW und AFD abgelehnt.
Somit trägt die Schule ab Sommer 2022 den Namen Hans-Magiera-Schule, ein Schlag in Gesicht gegen die taubblinde Schriftstellerin Helen Keller und das pädagogisches Konzept der Helen-Keller-Schule!
Kreistagsabgeordnete
Werner Frey und Paul Laslop
Abgeordnete der Partei DIE LiNKE.Hochtaunus im Kreistag


DIE LiNKE.Hochtaunus ist im Kreistag mit zwei Abgeordneten vertreten.
Email: kreistag@dielinke-htk.de
Werner Frey
Paul Laslop
Anträge zur Kreistagssitzung am 19. September 2016
Antrag der Gruppe DIE LiNKE: Arbeitsbedingungen im Kommunalen Jobcenter (KJC) –
Möglichkeiten der Verbesserung
1. Der Kreisausschuss wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für
Jugend, Soziales und Integration und im Haupt- und Finanzausschuss einen Bericht über
die Stellenbesetzung und die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen im Jobcenter vorzulegen.
Dieser Bericht soll alle Fachbereiche des Jobcenters umfassen (Hilfemanagement,
Arbeitsförderung, Leitstelle Rehabilitation, Service Arbeit). Es sollen insbesondere die folgenden Punkte ..................
2.Kreisausschuss wird ebenfalls gebeten, zu berichten, wie mit den vom Ombudsmann
in seinem Bericht aus dem Januar 2016 „weiteren notwendigen Veränderungen“ im JobCenter umgegangen wird. Es soll konkret berichtet werden, welche der Vorschläge bereits umgesetzt
wurden oder noch werden. Wenn Vorschläge nicht umgesetzt werden, soll dies begründet werden.
Hinsichtlich des Vorschlags, der hohen Fluktuation im Hilfemanagement durch Zahlung einer außertariflichen Zulage an die Mitarbeiter/innen entgegen zu wirken, soll geprüft werden, inwieweit dies möglich wäre und zu welchen Mehrkosten dies führen würde. Hierzu sowie zu dem Vorschlag, hauseigene „Lotsen“ als Orientierungshilfe beim Betreten des KJC einzusetzen, soll den Ausschüssen eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt werden.
BERATUNGSERGEBNIS:
Antrag der Gruppe DIE LiNKE: Bericht zur aktuellen Situation der Hochtaunus-Kliniken
Der Kreisausschuss wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und
Finanzausschusses über die finanzielle Situation und weitere Pläne für die Hochtaunus-Kliniken
zu berichten. Konkret soll über folgende Themen berichtet werden:
1. Wie ist die Aussage des Gesundheitsmagazins „kma“ zur finanziellen Situation und
Zukunft der Hochtaunus-Kliniken zu bewerten?
2. Stimmen die im Bericht der „kma“ genannten Zahlen zur finanziellen Situation der Kliniken
und wie werden diese von der Geschäftsführung der Kliniken und der Kreisverwaltung
interpretiert?
3. Welchen Anteil hat die PPP-Finanzierung der Klinikbauten an der aktuellen finanziellen
Situation?
4. Wie genau ist der Stand der Verhandlungen mit dem Gesundheitszentrum Wetterau über
eine Kooperation oder gar Krankenhausfusion?
BERATUNGSERGEBNIS:
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Anfrage an den Kreisausschuß Sep. 2016
Urteil Bundessozialgericht zur Klage des Hochtaunuskreises
gegen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Durch einen Betrugsfall im Jobcenter, der in der Zeit von Mai 2009 bis März 2010 stattfand,entstand ein Schaden in Höhe von insgesamt 557.106,48 EUR. Dieser veruntreute Betrag wurdevom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom Hochtaunuskreis zurückgefordert. Im Juni2011 wurden entsprechende außerplanmäßige Ausgaben von Kreistag und HFA beschlossen. Eswurde aber gleichzeitig beschlossen, gegen die Rückforderung des Bundesministeriums zuklagen. Dies geschah auch, weil die GVV Eigenschadenversicherung, bei der der Kreis bis zueiner Schadenssumme von 250.000 € versichert ist, die Auszahlung der Versicherungssumme andie rechtliche Klärung der Frage gebunden hat, ob der Bund berechtigt war, die veruntreutenGelder zurückzufordern.
Das BSG hat nun mit Urteil vom 12.11.2015 (Aktenzeichen B 14 AS 50/14 R) entschieden, dassdie Rückforderung der veruntreuten Gelder durch das Bundesministeriums rechtens war und derHochtaunuskreis diese zurückzahlen musste.
Hierzu die Fragen an den Kreisausschuss:
1. Hat die GVV Eigenschadensversicherung die maximal versicherte Schadenssumme i.H.v.
250.000 € ausgezahlt, nachdem das BSG die Klage abgewiesen und den HTK verpflichtet hat, die veruntreuten Gelder an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zurückzuzahlen .............
2......
weiter siehe:
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ANTRAG zur Kreistagssitzung am 06. Juni 2016
„Nein„ zum vierspurigen Ausbau der B456
Der Kreistag spricht sich entschieden gegen den vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 456 und
gegen die sogenannte „große Lösung“ (Untertunnelung der PPR-Kreuzung) aus.
Darüber hinaus wird der Kreisausschuss gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des
Ausschusses für Bau, Planung, Verkehr und Umwelt die verschiedenen Lösungsvorschläge für
die Problematik an der PPR-Kreuzung mittels eine Kosten-Nutzen Analyse darzulegen. Im
Ausschuss sollen diese mit dem Ziel diskutiert werden, gemeinsam mit dem Bund und der Stadt
Bad Homburg zu einer Lösung zu kommen.
BERATUNGSERGEBNIS: Von CDU/SPD, AFD und FWG abgelehnt - s. Nachbetrachtung vom 26.06.2016
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Anträge zur Kreistagssitzung am 13.07.2015
Antrag der Gruppe DIE LiNKE: Controlling bei PPP-Finanzierung der Hochtaunuskliniken
Der Kreisausschuss möge in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses
berichten, in welcher Form ein wirtschaftliches Controlling stattfindet, das die tatsächlichen
Kosten der PPP-Finanzierung der Hochtaunus Kliniken überwacht.
Wenn ein solches Controlling stattfindet, sollen dort ebenfalls die Ergebnisse vorgestellt werden.
Der Kreisausschuss soll ebenfalls im Haupt- und Finanzausschuss einen Vorschlag unterbreiten,
in welchen zeitlichen Abständen und in welcher Form der Ausschuss regelmäßig über die Ergebnisse des Controllings unterrichtet wird.
BERATUNGSERGEBNIS:
Antrag der Gruppe DIE LiNKE: Keine Mietminderungsverfahren bei geringfügiger Überschreitung der Mietobergrenze
Der Kreistag möge beschließen, dass sich der Kreisausschuss dafür einsetzt, dass bei Bezieher/innen von Leistungen nach SGB II oder SGB XII grundsätzlich keine Mietminderungsverfahren mehr eingeleitet werden, wenn die Mietobergrenze des
Hochtaunuskreises um geringfügige Beträge (bis zu 50 Euro) überschritten wird.
BERATUNGSERGEBNIS: