
Eiertanz der SPD im Kreistag Hochtaunus und mangelndes Demokratieverständnis durch die Arroganz der Macht
Dr. Hans Jennes
Es müsste eigentlich immer wieder eine Freude und Genugtuung sein, wenn man sich in seinen gegenüber der SPD gehegten Vorurteilen bestätigt fühlt. Dem ist jedoch nicht so - so geschehen auch in der Kreistagssitzung am 12. März 2012 in Bad Homburg. Aber jetzt erst einmal zu den Einzelheiten.
Neben der Berufung von ehrenamtlichen Richtern und Richterinnen für das Sozialgericht Frankfurter am Main, der Bildung einer Schulkommission, Anpassung des Gesellschaftervertrags der Rhein-Main-Deponie (RMD) GmbH. usw. gab es aus linker Sicht drei Schwerpunkte in der Sitzung im März: KOMPLETT
Mangelndes Demokratieverständnis und Vasallentreue
Dr. Hans Jennes
Die Kreistagssitzung des Hochtaunuskreises am Montag, den 14. November 2011, zeichnete sich vornehmlich durch ein mangelndes Demokratieverständnis der Koalitionspartner (CDU/SPD) und eine devote Haltung der Fraktionsführung der SPD gegenüber ihrem Koalitionspartner aus.
von Stefanie Lohnes
Die Sitzung wurde von zwei Themen dominiert, zu denen die Partei Die Linke jeweils einen Antrag eingebracht hatte.
Rückerstattung zu Unrecht erhaltener Fraktionsgelder:
Erwartungsgemäß waren die Fraktionen im Kreistag allesamt höchst empört über den Antrag der Linken, zu unrecht erhaltene Fraktionsgelder zurück zu erstatten. Der Regierungspräsident in Darmstadt hatte als Aufsichtsbehörde festgestellt, dass die ehrenamtlichen Mitglieder des Kreisausschusses nicht bei der Bemessung der monatlichen Fraktionszuwendungen mitgezählt werden dürfen. Dies war übliche Praxis und wurde dann unmittelbar nach der Anordnung des RP zum 01.01.2010 eingestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind in der laufenden Legislaturperiode aber bereits mehr als 60.000 € zu unrecht an die Fraktionen geflossen. Daher fordert die Linke: Dieses Geld muss an die ohnehin klamme Staatskasse zurück gezahlt werden. Der Linken Abgeordnete Hermann Schaus sprach von einer moralischen Verpflichtung, gleich wie die Rechtslage sei. Von der Idee, bereits erhaltene Zuwendungen zurückzuzahlen war natürlich keine der betroffenen Fraktionen, gleich ob Regierung oder Opposition begeistert. Man habe schließlich auch Kosten für die Mitglieder des Kreisausschusses. Den Vorwurf, unmoralisch zu handeln, wiesen jedoch die Vertreter aller Fraktionen weit von sich. Zunächst müsse juristisch geklärt werden, ob eine Verpflichtung zur Rückzahlung bestehe. Dies soll nun, so das mehrheitliche Votum der Abgeordneten im Kreistag, durch ein Gutachten des Hessischen Landkreistags geklärt werden. Sichtlich um Schadensbegrenzung bemüht, hatte die CDU im Änderungsantrag auch aufgenommen, dass das Gutachten im Ältestenrat diskutiert werden soll. Man habe, so die Abgeordneten der CDU und FDP extra die Beratung im Ältestenrat vorgesehen, damit nicht der Eindruck bei den Abgeordneten der Linken entstehe, dass die Angelegenheit im „stillen Kämmerlein“ beraten werden soll. Im Ältestenrat hat der Vertreter der Linken Rederecht – in den Ausschüssen nicht, da der Linken im Kreistag kein Fraktionsstatus zuerkannt wurde. Dass die Angelegenheit dann wieder in den Kreistag kommt und dort abschließend öffentlich debattiert wird, ist letztlich einzig der Hartnäckigkeit der Linken - Abgeordneten zu verdanken, die das Thema nochmals auf die Tagesordnung gebracht haben. Nur so bekommen die Wählerinnen und Wähler die notwendigen Informationen über den Umgang mit öffentlichen Geldern.
Veruntreuung bzw. Unterschlagung von Geldern:
Schadensbegrenzung war auch der Haupttenor beim zweiten großen Thema, nämlich der Unterschlagung von Fördergeldern durch eine Beschäftigte, die als PAP (persönliche Ansprechpartnerin) mit der Betreuung von Hartz IV-Empfängern betraut war. Die Linke hatte zu diesem Thema einen Antrag eingebracht, der letztlich v.a. Fragen zum Sachverhalt enthielt, um so eine lückenlose Aufklärung zu erreichen und solche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern. Bereitwillig beantwortete der erste Kreisbeigeordnete, Dr. Wolfgang Müsse, die Fragen im Antrag der Linken. Auch Landrat Ulrich Krebs berichtet dem Kreistag über den Hergang. Die Mitarbeiterin habe ca. 573.000 € veruntreut – hiervon seien 520.000 € an Scheinfirmen überwiesen worden und 53.000 € bar ausgezahlt worden. Das Geld muss an den Bund zurück gezahlt werden. Ob der HTK dann auf dem Schaden sitzen bleibt, ist noch zu klären, ggf. liegt ein Versicherungsfall vor. Die Mitarbeiterin wurde unmittelbar vom Dienst suspendiert und ein Strafverfahren läuft. Lt. Landrat Krebs sei zunächst die strafrechtliche Aufklärung notwendig, dann müsse politisch damit umgegangen werden – auch ein Untersuchungsausschuss sei denkbar. Die Angelegenheit wurde dem Rechnungsprüfungsamt übergeben, von dort erwarte man auch Vorschläge für bessere Kontrollen zur Vermeidung zukünftigen Schadens. Das einzig wirklich Beruhigende in diesem Zusammenhang ist, dass der Vorfall lt. erstem Kreisbeigeordnetem keine Auswirkungen auf das Leistungsangebot für Hartz-IV-EmpfängerInnen haben wird. In der Angelegenheit wurde der SPD Antrag einstimmig angenommen, dass der Kreisausschuss den Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig über die laufenden Entwicklungen informiert.
von Stefanie Lohnes
Der Antrag, die Flüchtlingsunterkünfte in Oberursel und Bad Homburg zu schließen wurde von den Grünen in die Kreistagssitzung eingebracht. Dieser Antrag wird natürlich von der LINKEN unterstützt, die schon lange die menschenunwürdigen Zustände in den Containerlagern angeprangert. In einem Pressetermin vor Ort hatte Hermann Schaus als Kreis- und Landtagsabgeordneter im September 2009 auf die desolaten Zustände in den Unterkünften in Oberursel und Bad Homburg hingewiesen. Von der CDU/FDP Koalition wird bei diesem Thema immer nur auf die rechtlichen Grundlagen verwiesen, die man erfülle. So sei im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehen, dass die Unterbringung regelhaft in Gemeinschaftsunterkünften erfolgen soll. Allerdings ist der Hochtaunuskreis der einzige Landkreis in Hessen, in dem die Unterbringung in Containern erfolgt. Auch bringen andere Landkreise einen erheblichen Teil der Asylbewerber vor Ort dezentral unter. Warum nicht der Hochtaunuskreis? Offensichtlich will einer der reichsten Kreise Deutschlands an diesen Menschen Geld sparen. Das alles soll möglichst hinter verschlossenen Türen geschehen. So wurde die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung in den zuständigen Ausschuss gegeben – ohne weitere Beschlussfassung im Kreistag. Ruhe wird es hinsichtlich dieses Themas aber noch lange nicht geben. Die Abgeordneten der SPD, der Grünen und der LINKEN haben angekündigt, weiterhin im Kreistag kritische Fragen zu diesem Thema zu stellen und so zu verhindern, dass es aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwindet. Und wenn die CDU weiter lamentiert, dass sie in der Diskussion als Partei der „sozialen Kälte“ und „herzloser Menschen“ dargestellt wird, dann muss sie endlich aufhören, das Thema auf der Ebene von Gesetzen und Verordnungen zu behandeln, und anerkennen, dass es hier um das Leben von Menschen und die Zukunft von Kindern geht.
Die LINKE ist klar gegen einen Beitritt zu diesem Verein. Dort sind neben verschiedenen Kreisen und Städten v.a. Banken und Unternehmen Mitglied. Ziel ist es, an der langfristigen Gestaltung der Metropolregion Rhein-Main mitzuwirken. Vertreter von Arbeitnehmerverbänden oder soziale Organisationen fehlen völlig. Somit ist klar worum es in diesem Verein geht: Wahrnehmung und Durchsetzung ökonomischer Interessen. Natürlich wurde mit den Stimmen der CDU/FDP sowie FWG der Beitritt zu diesem Verein beschlossen. Damit hat das Parlament einen Teil seiner Mitbestimmung an einen Lobbyverein für wirtschaftliche Interessen abgegeben und damit zum Abbau der Demokratie beigetragen. Die LINKE kann sich nur der Frage der Grünen-Fraktion anschließen, warum die 20.000 € Mitgliedsbeitrag jährlich nicht direkt in Entwicklung und Förderung vorhandener Strukturen zur Standortsicherung gesteckt werden. Auch so könnte gewährleistet werden, dass der Hochtaunuskreis im von der CDU-Fraktion beschworenen Wettbewerb der Regionen gut aufgestellt wäre.
Diskussionen gab es auch zum Antrag der SPD, dass der LWV, der in Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger für Leistungen der Gesundheitsversorgung und für Leistungen der Behindertenhilfe zuständig ist, einen Fehlbetrag von 66 Millionen € als Defizit im Haushalt ausweisen dürfe. Hierfür wäre eine Gesetzesänderung im Mittelstufengesetz notwendig. Das Defizit kommt vor allem durch erhöhte Fallzahlen zustande. Problematisch ist die Finanzierung des LWV, die derzeit zu 95 % von den Kommunen über die Kreisumlage getragen wird. Die Kommunen sind ohnehin finanziell am äußersten Limit und können diesen Mehrbedarf unmöglich alleine schultern, daher soll das Land einen größeren Beitrag zur Finanzierung dieses wichtigen Sozialhilfeträgers leisten. Leider wurde der SPD-Antrag von CDU und FDP dazu missbraucht, eine völlig deplazierte Diskussion über Zuständigkeit und Qualität der Arbeit des LWV vom Zaun zu brechen und sich am Ende mit ihrem Änderungsantrag durchzusetzen, wonach eine Überprüfung der Aufgaben und Zuständigkeiten des LWV nach Effektivitäts- und Effizienzgesichtspunkten durch den Kreisausschuss über die kommunalen Spitzenverbände angeregt werden soll. Deutlich wurde hier erneut das Bestreben der konservativen Regierungsmehrheit, möglichst viele soziale Einrichtungen in private Trägerschaft zu überführen und den LWV langfristig aufzulösen. Dies wird von der LINKEN abgelehnt, der LWV muss als wichtiger und guter öffentlicher Träger von Sozialleistungen in Hessen erhalten bleiben. Hierfür wird sich auch die LINKEN Fraktion im Landtag einsetzen, denn Privatisierung ist immer Diebstahl von öffentlichem Eigentum.