von Stefanie Lohnes
In der Kreistagssitzung vom 18.05.2009 musste leider der Eindruck entstehen, dass die Mehrheit der Kreistagsabgeordneten (v.a. von CDU und FDP) die Zuständigkeit des Kreistags für soziale Themen nicht gegeben sehen. Zumindest schien es so, dass keinerlei Interesse daran bestand, sich mit Themen auseinanderzusetzen, die – so Hermann Schaus von der Fraktion die Linke „die heile Welt ein wenig erschüttern könnten“.
Dabei waren die drei Anträge der Fraktion die Linke so simpel wie bürgernah. Schließlich handelte es sich ausschließlich um aktuelle Themen. Der erste Antrag forderte den Kreistag auf, sich für den Verbleib des Waldkrankenhauses Köppern (jetzt Vitos Gmbh Waldkrankenhaus Köppern) am derzeitigen Standort auszusprechen. Hierbei machte Hermann Schaus auf die verschiedenen Aspekte aufmerksam, die für den Verbleib sprechen. Hier von Nichtzuständigkeit zu sprechen, wie dies der CDU-Abgeordnete Holger Bellino tat, grenzt fast an Ignoranz. Schließlich wird der Kreistag spätestens dann mitzureden haben, wenn tatsächlich eine Anbindung an die neu zu bauende Hochtaunusklinik in Bad Homburg stattfindet. Natürlich weiß auch die Linke, dass zunächst der LWV für die Entscheidung zuständig ist. Nichtsdestotrotz wäre es durchaus möglich gewesen, einen Standpunkt abzugeben und sich so mit den Beschäftigten des Waldkrankenhauses zu solidarisieren. Das Parlament der Stadt Friedrichsdorf, das auch keinen Einfluss auf die Standortfrage hat, hat so gehandelt und sich in einer Parlamentssitzung einstimmig für den Verbleib am hiesigen Standort ausgesprochen. Damit haben die CDU und FDP-Fraktion im Kreistag sich mit ihrem „Nein“ zum Antrag der Linken gegen ihre Parteikolleginnen und –kollegen im Friedrichsdorfer Stadtparlament ausgesprochen. Offiziell begründet natürlich nur damit, dass der Kreistag nicht zuständig sei. Abzuwarten bleibt diesbezüglich natürlich noch das Votum der Bad Homburger Stadtverordneten.
Auch dem zweiten Antrag der Linken-Fraktion sprachen CDU und FDP die Zuständigkeit des Kreistages ab. Hier hatte die Linke den Hochtaunuskreis dazu aufgefordert, aktiv das Save-Me-Programm von Pro Asyl zu unterstützen und jährlich eine Anzahl von Flüchtlingen im Rahmen eines möglichen Resettlementprogramms der Bundesrepublik aufzunehmen. Es wurde in der Sitzung viel hin und her diskutiert und in der Tat die Zuständigkeiten von Bundes-, Landes – und Kreispolitik vermischt – dies allerdings überwiegend seitens der CDU. Schnell wurde klar, dass es keinerlei Bereitschaft durch CDU und FDP gibt, mehr Asylbewerber und –bewerberinnen aufzunehmen. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Landkreis teilweise sein Soll übererfülle. Dies ist sicherlich lobenswert. Angesichts der von Uwe Kraft losgetretenen Diskussion um berechtigte und unberechtigte Asylbewerber unter dem Stichwort „Wirtschaftsflüchtlinge“ bleibt jedoch der schale Nachgeschmack, dass die Regierenden im Hochtaunuskreis ihren Wohlstand nicht mit jedem teilen wollen. Nur gut, dass Hermann Schaus darauf hingewiesen hat, dass es den Begriff „Wirtschaftsflüchtling“ für ihn und die Linke nicht gibt. Auch Menschen, deren Leben durch Hunger und Elend droht ist, müssen die Möglichkeit haben innerhalb der Grenzen der EU Aufnahme zu finden.
Zu guter Letzt stand noch der Antrag der Linken betreffend Obdachlosen-Unterkünften im Hochtaunuskreis, speziell in Friedrichsdorf, wo wenige Wochen zuvor ein junger Obdachloser in einer dieser Unterkünfte von Mitbewohnern ermordet wurde. Auch hier war der Antrag der Linken einfach und klar: Zumutbare Unterkünfte für alle Obdachlosen im Hochtaunuskreis und die Betreuung aller dieser Menschen durch sozialpädagogische Fachkräfte. Auch hierfür sah der Kreistag sich nicht zuständig. Leider konnte nicht einmal durchgesetzt werden, dieses Thema im Jugend- und Sozialausschuss einzubringen und zu diskutieren. Natürlich ist es schade, dass das Thema erst jetzt, wo ein Mensch gestorben ist, überhaupt auf die Tagesordnung kommt. Die Linke muss und will aber dafür sorgen, dass das Thema nicht, wie andere tagespolitische Anliegen, sofort wieder aus der öffentlichen Wahrnehmung verschwindet, wenn Gras über die Sache gewachsen ist. Deshalb musste dieses im Kreistag diskutiert werden. Leider fand auch dieser Antrag keine Mehrheit im Kreistag.
Letztlich werden sich die Politikerinnen und Politiker, die alle sozialen Themen und Belange wegen „Nichtzuständigkeit“ ablehnen, hierfür nur vor sich selbst und ihren Wählerinnen und Wählern rechtfertigen müssen. An dieser Stelle muss die Frage aber erlaubt sein, wie viel diesen gewählten Volksvertreterinnen und -vertretern ein Menschenleben wert ist. Auch wenn die Auseinandersetzung mit diesem Thema vielleicht die heile Welt einiger konservativer Abgeordneter erschüttert.
Stefanie Lohnes